Zu lit. A + B:
Bei der Stempelabgabe empfiehlt es sich, vor Realisation des Geschäftsvorfalles kundig zu machen, ob dieser zu einer Abgabepflicht führt und wenn ja, in welcher Höhe.
Zu lit. B:
Durch geeignetes Vorgehen im internationalen Kontext kann die Umsatzabgabe (Umsatzstempel) möglicherweise vermieden werden.
Zu lit. C:
Bei einem ausländischen Versicherer ist zu klären, wer die Stempelabgabe abführt; zur Vermeidung einer Doppelzahlung sollte die Organisation des Versicherers Gewähr bieten, dass sie die Stempelabgabe abliefert.